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News 2011 > Mai
In Bremen steht eine Physiotherapeutin im Visier der Staatsanwaltschaft: Die soll Leistungen abgerechnet, aber andere erbracht haben. Speziell an dem Fall: Auch gegen ihre Patienten, etliche hundert, wird ermittelt.
BREMEN (eb). Ein Fall von Abrechnungsbetrug in Bremen zieht weitere Kreise: Nicht nur die betroffene Physiotherapeutin steht im Visier der Ermittler, auch gegen einige hundert ihrer Patienten wird nach einem Bericht des "Weser Kurier" ermittelt.

Der Fall reicht zurück bis in den Herbst 2008. Damals nahm die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen gegen eine Physiotherapeutin aus der Hansestadt auf.

Der Vorwurf: Sie soll statt der von den Ärzten verordneten Krankengymnastik osteopathische Behandlungen durchgeführt haben. Die sind allerdings in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Erstattung ausgeschlossen.

Im Dezember 2010 machte schließlich die Bremer Prüfgruppe für Abrechnungsmanipulation den Fall bekannt. Nach ihren Angaben soll die Therapeutin von Ärzten verordnete Krankengymnastik im Verhältnis 2:1 in osteopathische Behandlung "umgerechnet" wurde. Nach den Schätzungen der Prüfer sei dadurch ein Schaden von rund 190.000 Euro entstanden.

Wilfried Mankus, Sprecher der Prüfgruppe, sagte damals: "An diesem Fall wird gut sichtbar, dass sich auch die Versicherten strafbar machen, wenn sie sich auf solch einen Handel einlassen. Strafanzeige wurde nicht nur gegen die Physiotherapeutin, sondern auch gegen die Patienten gestellt."

Die Staatsanwaltschaft sah das offenbar ähnlich und nahm auch sie ins Visier. Zunächst war die Rede von 650 Patienten, gegen die wegen Beihilfe zum Betrug ermittelt wurde. Nach Angaben des "Weser Kurier" sind einige Verfahren bereits eingestellt.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Passade, bestätigte der "Ärzte Zeitung" die Ermittlungen. Nach seinen Worten lassen sich die Fälle einfach zusammenfassen: Ein Arzt verordnet Krankengymnastik, die Therapeutin spricht mit dem Patienten aber eine osteopathische Behandlung ab.

Statt sechs verordneten Behandlungen liefert sie nur vier. Laut Passade sei dies im Einverständnis zwischen Patient und Behandlerin geschehen. In einigen Fällen hätten die Patienten außerdem eine Zuzahlung geleistet.

Anschließend rechnet die Therapeutin sie sechs verordneten Gymnastikbehandlungen mit den Kassen ab. Somit ergibt sich der Betrugsvorwurf, bzw. der Vorwurf zu dessen Beihilfe.

Der Anwalt der Therapeutin sieht das allerdings anders. Dem "Weser Kurier" sagte er, dass es in diesem Fall Unterschiede zum "klassischen Abrechnungsbetrug" gebe.

Denn seine Mandantin habe die Leistungen ja erbracht. Nun stelle sich höchstens die Frage, "ob die gesetzlichen Kassen diese Leistung (die Osteopathie, Anm. d. Red.) bezahlen wollen."

Der Bremer Gesundheitsökonom Professor Gerd Glaeske richtet eine Mahnung denn auch an die Ärzte. Ebenfalls im "Weser Kurier" sagte er: "Ärzte sollten exakt beschreiben, was die Physiotherapeuten leisten sollen".

Unbestimmte Rezepte seien ein Einfallstor für beliebige Behandlungsformen. Am Beispiel der Physiotherapeuten sagte er: Sie hätten dann "leichtes Spiel", die Patienten von einer bestimmten Therapie zu überzeugen.

Quelle:Ärztezeitung

geschrieben am 20.05.2011 um 00:00 Uhr.