MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die sich von einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beraten lassen, sollten das Unternehmen nach ihrer Berufshaftpflichtversicherung fragen. Denn ohne eine solche Versicherung ist die Beratertätigkeit in Deutschland unzulässig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil entschied.
Quelle: Ärztezeitung
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