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News 2010 > Dezember
Wird es noch in dieser Legislaturperiode eine neue GOÄ geben? Die Bundesärztekammer (BÄK) und die PKV liegen weit auseinander in ihren Positionen. Setzt sich die BÄK durch, könnte es eine kräftige Aufwertung geben - jedenfalls bei den Gesprächsleistungen.

Von Hauke Gerlof
KÖLN. Es gibt abseits des Streits um die Öffnungsklausel auch Punkte, in denen sich der Verband der Privaten Krankenversicherungen und die Bundesärztekammer einig sind, wenn es um die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geht.

Das ist beim 2. Bundeskongress Privatmedizin in Köln deutlich geworden. Der Kongress wurde veranstaltet von Frielingsdorf Consult und der PVS/Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen.

Konsens besteht darin, dass beide weiterhin wollen, dass die zuwendungsorientierte Medizin gefördert wird - und dass die Privatmedizin sich deutlich von der Kassenmedizin unterscheiden lässt.

"Privatmedizin gibt es nur im Bündnis von Ärzten, Patienten und Versicherungen", betonte Tim Genett, Geschäftsführer Politik beim PKV-Verband, in Köln.

Zu den identitätsstiftenden Merkmalen, die für die PKV im Kern dazu gehören, zählte Genett unter anderem die freie Arztwahl, die Therapiefreiheit der Ärzte, die Leistungserbringung als budgetfreie Zone und eine leistungsgerechte Honorierung.

Doch schon hier beginnt der Dissens: "Wir wollen unterschiedliche Qualität auch unterschiedlich bezahlen", sagte Genett. Vor allem deshalb wolle die PKV die Öffnungsklausel in der GOÄ, die Verträge mit Ärzten außerhalb der Gebührenordnung ermöglicht. "Es geht dabei aber nicht um Preisdumping", betonte Genett.

Zustimmung erntete der PKV-Vertreter dennoch nicht von den rund 350 anwesenden Ärzten auf dem Kongress - anders als die kämpferisch auftretende stellvertretenden Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer Dr. Regina Klakow-Franck.

"Sie wollen eine GOÄ nach dem Vorbild des EBM" warf sie den Vertretern der PKV in Köln vor. Die PKV strebe eine "Einführung der Budgetierung durch die Hintertür" an, die Versicherungen wollten ihre Ausgaben nicht nur einfrieren, sondern sogar absenken.

"Die Legende von der Kostenexplosion in der ambulanten Behandlung für die PKV stimmt einfach nicht", argumentierte Klakow-Franck. Der Abstand zwischen den Leistungsanteilen für ambulante ärztliche Leistungen in der GKV und der PKV sei seit Jahren gleich und liege bei etwa sieben Prozent.

"Das Delta ist schlicht auf die Budgetierung beim EBM zurückzuführen", so Klakow-Franck. Im vergangenen Jahr seien die Arztkosten in der PKV (plus zwei Prozent) sogar deutlich langsamer gestiegen als in der GKV (plus 6,89 Prozent), wie der Leistungsbericht der PKV zeige.

Spannend für die Kongressbesucher war auch der Vergleich der Ideen für eine neue GOÄ von PKV und Bundesärztekammer. Die Arbeiten zur Vorbereitung der neuen GOÄ sind abgeschlossen, berichtete die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der BÄK: 4065 Leistungen habe die Bundesärztekammer in ihrem Leistungskatalog stehen, statt bisher etwa 3000.

Das sei eine ganz natürliche Entwicklung bei einem Einzelleistungskatalog. Die neuen Leistungen, die der medizinische Fortschritt in den vergangenen Jahrzehnten gebracht hat, sind bisher notdürftig über Analogziffern abgebildet worden.

Dennoch gebe es eine Vereinfachung: Bei derselben Diagnose und identischer Behandlung werden nach dem Modell der BÄK weniger Ziffern je Fall benötigt. Klakow-Franck: "Es wird übersichtlicher."

Im GOÄ-Projekt sei die BÄK auch schon so weit gekommen, dass jede einzelne Leistung komplett betriebswirtschaftlich durchgerechnet ist. Der Tarif setzt sich in Zukunft zusammen aus der Summe der Leistungsanteile, die sich aus der Arbeitszeit des Arztes (kalkulatorischer Arztlohn), der Personalleistung, dem technischen Anteil, den Sachkosten und dem Anteil für die Bereitstellung der Räumlichkeiten ergeben.

Klakow-Franck gab auch einen Einblick, was diese komplette Neubewertung denn am Ende konkret bringen soll. Aufgewertet werden soll zum Beispiel die Beratung bis zu zehn Minuten, bisher Ziffer 1, in Zukunft 1a: Dafür setze man nun 11,07 Euro für den einfachen Satz an, statt bisher 4,66 Euro, so die BÄK-Vertreterin.

Für eine Beratung von 10 bis 20 Minuten, bisher in etwa die Ziffer 3, soll es in Zukunft 30,32 Euro geben. "Das ist der neue Einfachsatz, nicht der Durchschnittsatz, das ist das, was man heute für eine qualitätsorientierte Behandlung braucht", betonte Klakow-Franck.

Dr. Wolfgang Reuter von der Deutschen Krankenversicherung stellte das Modell der PKV vor, allerdings weniger konkret als die BÄK-Vertreterin. Auch die PKV plädiert für eine betriebswirtschaftliche Kalkulation der Leistungen.

Die Branche gehe in ihren Berechnungen von einem "deutlich sechsstelligen kalkulatorischen Arztlohn" aus, betonte Reuter. Vor allem die ärztliche Leistung solle in Zukunft sichtbarer werden.

So könnte diese vielleicht auch in Zukunft wie bisher im Faktor gesteigert werden, die technische Leistung jedoch, die ja für alle Patienten gleich erbracht werde, nicht mehr.

Einig waren sich beide Seiten wieder darüber, dass in Zukunft die GOÄ kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Die PKV möchte, dass das in einem unabhängigen Institut geschieht, die BÄK möchte das lieber auf der Ebene der Selbstverwaltung erledigen. "Ein neues Institut müsste doch nur wieder aus den Gebühren finanziert werden", sagte Klakow-Franck.

Quelle:Ärzte Zeitung

geschrieben von Ärzte Zeitung am 06.12.2010 um 00:00 Uhr.