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News 2011 > August
Die GOZ-Reform wird zum Desaster. Nun müssen die Ärzte beim GOÄ-Ringen aufpassen, dass das BMG nicht auch noch sie über den Tisch zieht. A&W-Autor Andreas Stark beschreibt einen strategischen BMG-Winkelzug.
Ex-Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler wandte bei der GOZ-Reform einen taktischen Kunstgriff an, der den Ärzten auch unter seinem Nachfolger Daniel Bahr droht: Eine Erhöhung des Punktwertes mit einer Anpassung an die Preis- und Kostenentwicklung wird den Zahnärzten auch nach 23 Jahren „Nullwachstum“ nicht zugestanden. Die Weiterentwicklung des zahnärztlichen Gebührenverzeichnisses berücksichtigt lediglich Veränderungen durch technisch notwendige Anpassungen. Das führt gerade mal zu sechs Prozent Honorarsteigerung.

Im Gegenzug verzichtet das Ministerium aber auf die von der PKV geforderte „Öffnungsklausel“. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ruft deshalb auch seine Mitglieder bundesweit zu Protest auf. Mehr Missachtung als dieser Entwurf ausstrahle, könne einem freien Beruf nicht entgegen gebracht werden, so heißt es: „Den Gipfel der Unverfrorenheit stellt die Weigerung des Bundesministeriums dar, den seit Jahren unveränderten Punktwert auch nur um einen Hunderttausendstel Cent anzugeben“. Die neue GOZ sei weder fachlich noch betriebswirtschaftlich als Maßstab für eine zeitgemäße Darstellung und Bewertung wissenschaftlich basierter Zahnmedizin akzeptabel, stellt der FVDZ fest. Die ärztlichen Spitzenorganisationen nehmen den Verzicht auf die Öffnungsklausel mit Erleichterung auf. Dass sich der Bundesgesundheitsminister so entschieden habe, sei ein Sieg der besseren Argumente, erklärt die Bundesärztekammer.

Auch wenn der Minister die Öffnungsklausel als „Daumenschraube“ bei den GOÄ-Verhandlungen in der Hand behalten will: Unterschiedliche Regelungen in GOÄ und der GOZ kann es schon verfassungsrechtlich nicht geben. Also haben die Ärztevertreter am Verhandlungstisch auch keinen Grund, auf einen „Kuhhandel“ zwischen Öffnungsklausel und Punktwertanhebung einzugehen.

Die Vertreter der Ärzte können sich nun ganz darauf konzentrieren, eine GOÄ- Novellierung mit umfassender Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses und angemessener Punktwertanhebung durchzusetzen. Die BÄK hat das Leistungsverzeichnis komplett überarbeitet und mit Blick auf die medizinisch-technische Entwicklung aktualisiert. Jede Leistung wurde unter Berücksichtigung des Aufwands und der entstehenden Praxiskosten nach Muster des EBM-Kalkulationsmodells betriebswirtschaftlich kalkuliert. Jetzt kommt es darauf an, diesen Ansatz in der GOÄ-Novelle durchzusetzen und Ausweichmanöver der PKV und der Beihilfestellen zu verhindern.

A&W-KOMMENTAR

Es gibt inzwischen …
… wieder gute Chancen, die GOÄ-Novellierung doch noch in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach zu bringen. Der zuständige Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Ulrich Orlowski, hat inzwischen versichert, dass es sowohl in der GOZ als auch in der GOÄ keine Öffnungsklausel geben wird: „Die Therapiefreiheit der Ärzte und die freie Arztwahl würden durch eine Öffnungsklausel gefährdet. Deshalb darf es sie in den Gebührenordnungen nicht geben.“ Recht hat er. Jetzt muss das BMG nur noch beim Wort genommen werden.

Quelle: Arzt & Wirtschaft

geschrieben am 11.08.2011 um 00:00 Uhr.