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Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe fordert angesichts von Patientenbeschwerden den ordentlichen Umgang mit IGeL. Die zehn Gebote, die der Ärztetag 2006 verabschiedete, helfen dabei.

Von Helmut Laschet und Matthias Wallenfels
WIESBADEN/NEU-ISENBURG. Der praktische Umgang von Ärzten mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wird den nächsten Ärztetag Anfang Juni in Kiel beschäftigen.

Das hat der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jörg Dietrich Hoppe, auf dem diesjährigen Internistenkongress in Wiesbaden angekündigt.

Der Hintergrund: Bei Hoppes Heimat-Kammer Nordrhein sind in jüngerer Zeit etliche Beschwerden von Patienten eingegangen. Darin wird beklagt, dass Ärzte mit erheblicher Aggressivität versuchen, IGeL zu verkaufen.

Dabei sollen Patienten gar nicht erst am Tresen vorbeigelassen worden sein, wenn sie nicht zuvor Selbstzahlerleistungen akzeptiert hätten. Hoppe zur "Ärzte Zeitung": "Das wird von Ärzten mancher Fachgruppen sehr aggressiv praktiziert."
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Beschlüsse des 109. Deutschen Ärztetages: Zum Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen (PDF-Datei, 1 MByte)

Die der Ärztekammer Nordrhein vorliegenden Beschwerden haben dazu geführt, dass im ersten Schritt die betreffenden Ärzte von der Kammer um Stellungnahme gebeten worden sind. Bei berufsrechtlichen Verstößen müssen die Mediziner mit Sanktionen rechnen.

Ein unzulässiger Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen wird immer wieder von Medien und Krankenkassen aufgegriffen und heftig kritisiert. Hoppe sorgt sich darum, dass die Ärzteschaft den dadurch entstehenden öffentlichen Druck nicht aushält.

Er will den Umgang mit IGeL deshalb auf dem Ärztetag thematisieren und dabei auch über Fachmedien auf eine korrekte Praxis hinwirken.

Hilfestellung beim seriösen Anbieten und Erbringen von Selbstzahlerleistungen in der Praxis hatte bereits der 109. Deutsche Ärztetag 2006 in Magdeburg gegeben. Damals verabschiedete er "zehn Gebote", die Ärzten in puncto IGeL Orientierung geben und quasi ethische Leitplanken aufstellen.

So müsse jedes IGeL-Angebot der hohen ärztlichen Verantwortung gegenüber Patienten gerecht werden, heißt es in dem Beschluss. Nur so bleibe das für den Erfolg jeder Heilbehandlung unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten erhalten, lautet die Begründung.

Viele Patienten wollten nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) eine bestmögliche Versorgung auch dadurch sicherstellen, dass sie IGeL in Anspruch nähmen.

"In einem zunehmend von Ökonomie geprägten Gesundheitssystem muss es Ärzten erlaubt sein, auf eine solche Nachfrage zu reagieren und insoweit auch ökonomisch zu handeln, um ihre freiberufliche Tätigkeit und Existenz zu sichern", betonten die Ärztevertreter damals in Magdeburg.

Auf der definitorischen Ebene hebt der IGeL-Dekalog hervor, dass IGeL zu verstehen seien als ärztliche Leistungen, die generell oder im Einzelfall nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen, aus ärztlicher Sicht notwendig oder empfehlenswert, zumindest aber vertretbar sind und von Patienten ausdrücklich gewünscht werden.

Sachliche Informationen über das jeweilige IGeL-Angebot seien - das hat der Ärztetag in seinem Beschluss explizit verankert - zulässig, dürften aber den Leistungsumfang der GKV nicht pauschal als unzureichend abwerten.

Unzulässig seien hingegen die von Hoppe aktuell in Wiesbaden beim Internistenkongress erneut monierte, marktschreierische und anpreisende Werbung sowie eine Kopplung sachlicher Informationen über IGeL mit produktbezogener Werbung. "Individuelle Gesundheitsleistungen dürfen nicht aufgedrängt werden", unterstrich der Ärztetag vor fünf Jahren.

Jegliche IGeL-Beratung müsse nach dem Willen jenes Ärztetages so erfolgen, dass die Patienten nicht verunsichert oder gar verängstigt würden. In der Konsequenz dürften Ärzte Patienten nicht zur Inanspruchnahme einer Leistung drängen und keine falschen Erwartungen hinsichtlich eines Erfolges einer Behandlung wecken.

Bei Leistungen, die nicht dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, müssten Ärzte Patienten umfassend über mögliche Alternativen sowie darüber aufklären, warum eine Behandlung mit nicht anerkannten Methoden in Betracht zu ziehen sei, lautet die Forderung in den zehn IGeL-Geboten.

Ärzte seien darüber hinaus verpflichtet, über die zu erwartenden Behandlungskosten aufzuklären sowie vor Abschluss des Behandlungsvertrages - der jede Leistungsposition mitsamt Erläuterung sowie Steigerungsfaktor auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthalte - dem Patienten eine der Leistung angemessene Bedenkzeit zu gewähren.

Quelle:Ärztezeitung

geschrieben am 04.05.2011 um 00:00 Uhr.