„Bei den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen geht es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand im GKV-Spitzenverband. Deshalb fordert der Verband in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier für ein Patientenrechtegesetz, dass Patienten ein IGeL-Angebot erst nach einer 24-stündigen „Einwilligungssperrfrist“ annehmen dürfen.
Nur in den Fällen, in denen die Selbstzahlerleistung auf aktive Nachfrage des Versicherten hin erbracht werden soll, könnte dem Verband zufolge mit schriftlicher Erklärung auf die Einwilligungssperrfrist verzichtet werden. „Es kann nicht sein, dass es bei jedem Haustürgeschäft mit Staubsaugern eine Widerspruchsfrist gibt, aber bei medizinischen Behandlungen nicht“, sagte Kiefer.
Der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte (NAV-Virchow-Bund), Dr. Dirk Heinrich, wies den Vorstoß als ignorant, bewusst irreführend und scheinheilig zurück. „Diese Äußerungen zeigen die Ignoranz der Kassenspitze vor der Tatsache, dass die Kassen unter dem Druck jahrelanger Budgetierung viele Leistungen heute nicht mehr zahlen.“
Zudem gebe es für IGeL bereits klare Regeln. Erforderlich seien zunächst ausführliche Informationen durch den Arzt, eine Bedenkzeit für den Patienten, ein schriftlicher Behandlungsvertrag sowie eine transparente und verständliche Rechnung.
Quelle: Arzt & Wirtschaft
geschrieben am 22.09.2011 um 00:00 Uhr.