Bei einem Arztwechsel nehmen Patienten ihre Krankenakte am besten selbst mit. Zwar könne auch der neue Arzt beauftragt werden, die Unterlagen über Vorerkrankungen und frühere Untersuchungen zu besorgen. Allerdings sei dazu längst nicht jeder Mediziner bereit, erklärt Ulrich Nieland von der Unabhängigen Patientenberatung in Köln. Zudem müsse der Patient seinen vorherigen Arzt schriftlich von der Schweigepflicht entbinden, damit dieser die Informationen weiterleiten kann. «Ich muss meine ausdrückliche Erlaubnis dazu geben.»
In Deutschland gibt es große Unterschiede bei der Art und Häufigkeit ärztlicher Behandlungen. So sind Kaiserschnittgeburten im Eifelkreis mehr als doppelt so häufig wie in der Stadt Chemnitz. Männern aus dem Eifelkreis werde hingegen sechs Mal seltener die Prostata entfernt als Männern aus dem Bodenseekreis, ergab eine am Mittwoch von der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh veröffentlichte Studie. Kindern würden in Schweinfurt acht Mal so häufig die Mandeln komplett herausgenommen wie in Rosenheim.
BERLIN (eb). Gleiches Geld für gleiche Leistung. Der SPD-Vorstand fordert in einem Leitantrag für den SPD-Bundesparteitag eine einheitliche Ärztevergütung für die ambulante Versorgung von gesetzlich und privat Krankenversicherten.
Auf einem Rabattportal haben Ärzte und Zahnärzte IGeL zum Spottpreis angeboten. Das geht jetzt für sie nach hinten los: Zum einen moniert die Wettbewerbszentrale die Angebote. Zum anderen ist die Nachfrage größer als gedacht - betriebswirtschaftlich gesehen ein Fiasko.
BERLIN (HL). Nach jahrelangem Tauziehen hat das Bundeskabinett am Mittwoch die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verabschiedet. Gestritten wird um die Kostenwirkungen der "kleinen" Reform.
KÖLN (iss). Nur noch eine Minderheit der gesetzlich versicherten Patienten geht davon aus, dass es in der GKV eine ausreichende medizinische Versorgung gibt.
Der GKV-Spitzenverband will es Ärzten erschweren, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anzubieten, um nach eigenen Angaben die Rechte der Patienten zu stärken. Der NAV-Virchow-Bund wies den Vorstoß als bewusst irreführend zurück.
BERLIN (dpa). Deutschlands Zahnärzte sollen ab 2012 rund 345 Millionen Euro pro Jahr mehr verdienen. Das sieht die veränderte Gebührenordnung für die rund 66.000 Zahnärzte (GOZ) vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.
Kooperationen im Medizinsektor sind politisch erwünscht. Im Ärzte-Alltag sieht es jedoch anders aus: Anwälte raten oft von einer Zusammenarbeit ab - weil es zu Konflikten mit dem Berufs- und Strafrecht kommen kann.
BERLIN (dpa/maw). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen für umsatzsteuerpflichtige Praxen sowie Betreiber praxisparalleler Gesundheitszentren wichtigen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Kleine und mittlere Firmen sollen dauerhaft von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung profitieren.
BÄK-Chef Frank Ulrich Montgomery setzt beim PKV-Forum in Köln auf eine Einigung mit der PKV zur GOÄ-Novelle.
Unter geeigneten Behandlungsalternativen müssen Ärzte für ihre Patienten nicht immer die kostengünstigste auswählen - auch bei Hörgeräten. Das hat ein Landgericht jetzt bestätigt.
Beim Praxisübergang sind Ärzte nicht verpflichtet, das Team zu übernehmen, so das Bundesarbeitsgericht. Ausnahmen gibt es nur, wenn Apparate im Zentrum stehen.
Die Verhandlungen für eine neue Gebührenordnung (GOÄ) dümpeln dahin. Jetzt hat der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) den Alarmknopf gedrückt.
Eine mit internationalem Haftbefehl gesuchte Ärztin soll die Falschabrechnung mit Komplizen ermöglicht haben.
MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die sich von einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beraten lassen, sollten das Unternehmen nach ihrer Berufshaftpflichtversicherung fragen. Denn ohne eine solche Versicherung ist die Beratertätigkeit in Deutschland unzulässig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil entschied.
LEIPZIG (mwo). Ein Klinikarzt, der Betriebsausflüge mit Pharma-Spenden und seine Geburtstagsfeier aus Forschungsmitteln finanziert hat, muss seine Approbation abgeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem Beschluss bestätigt.
Nach Ansicht des Bundesvorsitzenden des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich bestehen "ernsthafte rechtliche Bedenken, ob das Portal den Vorgaben der Berufs- und Gebührenordnung entspricht". Diagnose und Beratung, wie sie den Patienten in dem Portal über das Internet angeboten werden, seien nach dem Berufsrecht nicht zulässig.
Die GOZ-Reform wird zum Desaster. Nun müssen die Ärzte beim GOÄ-Ringen aufpassen, dass das BMG nicht auch noch sie über den Tisch zieht. A&W-Autor Andreas Stark beschreibt einen strategischen BMG-Winkelzug.
Das Thema Kostenerstattung steht in Bayern nach wie vor hoch im Kurs. Erst vor wenigen Wochen hatte die KV eine Pilotprojekt gestartet - Ärzte in Ingolstadt simulieren die Kostenerstattung. Nun schlägt die KV Gesundheitskonten vor.
In Nordrhein starten zwei Privatversicherer und der Hausärzteverband jetzt einen neuen Hausarzttarif. Das Ganze dient als Pilotprojekt für weitere Kooperationen.
Für Ärzte, die in ihren Praxen Selbstzahlerleistungen anbieten, ist nun die Schriftlichkeit verbindlich. Paragraf zwölf der neuen Musterberufsordnung schreibt Ärzten nämlich vor, ihre Patienten vor dem Erbringen von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), schriftlich über die Höhe der voraussichtlichen Kosten, die "erkennbar nicht von einer Krankenversicherung oder einem anderen Kostenträger erstattet werden", zu informieren.
FÜRTH (ava). Ein Arzt aus Fürth soll nach Ermittlungen der Fürther Kriminalpolizei seit mehr als zehn Jahren falsche Rezepte abgerechnet haben. Der dadurch entstandene Vermögensschaden belaufe sich auf mehr als 200.000 Euro.
Gleich 20 Paragrafen der Musterberufsordnung sind umgeschrieben oder erweitert worden. Die vielen Neuerungen wirken sich natürlich auf die tägliche Arbeit der Ärzte in den Praxen aus.
KIEL (ger). Der Ärztetag in Kiel hat Anfang des Monats bei den umfangreichen Änderungen der Musterberufsordnung (MBO) auch klarer als bisher festgelegt, wie Ärzte bei der Abrechnung von Selbstzahlerleistungen vorgehen sollen.
NEU-ISENBURG (eb/ger). Die Forderungen nach einer baldigen Umsetzung der GOÄ-Reform unter Ärzten werden lauter. Nun hat die Allianz Deutscher Ärzteverbände (AÄ), zu der viele der großen Ärzteverbände und -genossenschaften gehören, in einer Mitteilung Stellung genommen und geschrieben, es sei für Ärzte unzumutbar, die GOÄ-Reform weiter auf die lange Bank zu schieben.
KIEL (HL). "Die Novellierung der GOÄ darf nicht weiter aufgeschoben werden." Mit dieser harten Forderung versucht nun auch der Deutsche Ärztetag, dem Verordnungsgeber Druck zu machen, das seit 1983 nur marginal überarbeitete und daher völlig überalterte Leistungsverzeichnis für die Privatliquidation ärztlicher Behandlung zu überarbeiten.
Ärzte, die Wohnung und Praxis in einem Gebäude haben, müssen nur einmal die GEZ-Gebühr zahlen.
In Bremen steht eine Physiotherapeutin im Visier der Staatsanwaltschaft: Die soll Leistungen abgerechnet, aber andere erbracht haben. Speziell an dem Fall: Auch gegen ihre Patienten, etliche hundert, wird ermittelt.
Selbst wenn Privatpatienten ihre Rechnung nicht bezahlen, haben sie ein Recht auf ihre Behandlungsunterlagen. Lediglich die Kopierkosten müssen sie sofort begleichen.
Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe fordert angesichts von Patientenbeschwerden den ordentlichen Umgang mit IGeL. Die zehn Gebote, die der Ärztetag 2006 verabschiedete, helfen dabei.
Von Helmut Laschet und Matthias Wallenfels
MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die mit gesetzlich Versicherten eine private Abrechnung vereinbaren, müssen dabei hohe Hinweispflichten erfüllen. Andernfalls kann der Patient davon gegebenenfalls auch nachträglich zurücktreten, wie jetzt das Amtsgericht München unter Hinweis auf ein inzwischen rechtskräftiges Urteil mitteilte.
Ein Sozialgericht untersagt der Uniklinik Dresden die Verlagerung wegen des damit einhergehenden Abrechnungsmissbrauchs. Laut Urteil des Sozialgerichts Dresden sind Laborleistungen durch die Uniklinik selbst zu erbringen.
FRANKFURT/MAIN (pei). Hessens Klinikärzte wehren sich dagegen, dass Einkünfte aus ärztlichen Wahlleistungen von den Krankenhausträgern vereinnahmt werden. In einer Resolution fordern die Delegierten der Landesärztekammer (LÄK) Hessen das Sozialministerium auf, geeignete Maßnahmen auch für die Fälle zu treffen, in denen die Chefärzte das Liquidationsrecht an die Klinik abgetreten haben.
MÜNCHEN (reh). Der Vergütungsanspruch eines Arztes wird erst mit Erteilung einer Rechnung nach der ärztlichen Gebührenordnung fällig. Und auch erst dann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, auf die sich zahlungsunwillige Patienten stützen könnten.
MÜNCHEN (mwo). Ärztliche Behandlungen sind nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie der Gesundheit dienen. Auf reine Schönheitsoperationen wird daher Umsatzsteuer fällig, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird novelliert. Schon die Tatsache an sich ist erfreulich. Nun besteht Hoffnung, dass nach der GOZ auch die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) neu gefasst wird. Lange schien die Abschaffung der Gebührenordnungen für privatzahnärztliche und privatärztliche Behandlung unter der Überschrift Vereinheitlichung der Vergütung in gesetzlicher und privater Krankenversicherung politisch abgemacht. Damit wäre aber eine von sozialrechtlichen Einschränkungen unbeeinflusste Referenzgröße entfallen, die schon deshalb unverzichtbar ist, weil sie aus fachlicher Sicht das ärztliche Leistungsspektrum beschreibt.
Maximal unattraktiv: Das könnte das Fazit einer Antwort der Bundesregierung zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung sein.
Von Helmut Laschet
Gegen private Rechnungen dürfen Ärzte auch außerhalb ihres Fachgebiets tätig werden. Entscheidender Qualifikationsnachweis ist die Approbation. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Von Martin Wortmann
"Jetzige Entscheidung betrifft die GOZ" / Interview mit der "Ärzte Zeitung"
Nur "technisch notwendige Anpassung" wird berücksichtigt / Im Gegenzug keine Öffnungsklausel
BERLIN (hom). Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat Hoffnungen der Zahnärzte auf deutlich höhere Honorare endgültig zerstreut.
KÖLN (iss). Die Öffnungsklausel ist offensichtlich nicht nur bei der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom Tisch, sondern auch bei ihrem ärztlichen Pendant, der GOÄ.
Mit rund 70 Prozent des Gesamtumsatzes bleiben die Honorare für gesetzlich Versicherte die wichtigste Säule der Arztpraxen in Deutschland. IGeL tragen nur rund sechs Prozent bei.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei grundlegenden Entscheidungen erneut enge Grenzen für die Zuweisung von Patienten gesteckt. Vorsicht ist geboten.
LÜNEBURG (lu). Ärzte, die wegen schweren Abrechnungsbetrugs juristisch belangt werden, riskieren den Verlust ihrer Approbation. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Lüneburg hervor.
KARLSRUHE (mwo). Nur auf Nachfrage des Patienten dürfen Ärzte einen bestimmten Gesundheitsdienstleister empfehlen. Aus eigener Initiative ist dies dagegen nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen erlaubt, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
Im Zusammenhang mit zwei aktuellen Urteilen hat der Bundesgerichtshof die Zuweisungsverbote in der Musterberufsordnung für Ärzte konkretisiert. Demnach gilt schon eine allgemein gehaltene Empfehlung als wettbewerbsrechtlich unstatthaft.
Mit einer Umfrage zur GOÄ trumpft die PKV auf. Danach ist eine Mehrheit der Ärzte für eine Öffnung der Gebührenordnung. Die Bundesärztekammer (BÄK) wehrt sich empört. Es geht um viel Geld.
Ministerium dementiert Vertagung / GOZ soll bald abgeschlossen sein
Unter Einbeziehung von circa 160 ärztlichen Berufsverbänden und medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften hat die Bundesärztekammer eine Neubeschreibung des ärztlichen Leistungsspektrums erarbeitet.
Die Bundesärztekammer warnt vor einem ruinösen Preiswettbewerb zulasten der Versorgungsqualität, wenn der Gesetzgeber die privatärztliche Gebührentaxe für selektivvertragliche Lösungen öffnet.
Der 20. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin hat einen Arzt zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Dieser umfasst auch Kosten für das „Prognose-Risiko“ des weiterbehandelnden Arztes.
SAARBRÜCKEN (kud). Ein Allgemeinmediziner im Saarland soll gemeinsam mit Privatversicherten Krankenkassen und die Beihilfe um rund 10.000 Euro betrogen haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 4. November 2010 (Az.: III ZR 323/09) den Anspruch eines externen Arztes gegen einen Wahlleistungspatienten auf Ersatz von Auslagen im Sinne von § 10 der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bejaht. Die Klägerin, eine privatärztliche Verrechnungsstelle, an die die Ansprüche der Gemeinschaftspraxis abgetreten wurden, stellte deren Leistungen mit 4 577 Euro in Rechnung; davon standen 3 386,78 Euro für Sachkosten in Streit.
SCHWERIN (di). Nach Vorwürfen wegen Abrechnungsbetrugs zieht die Helios Klinik in Schwerin erste Konsequenzen. Die Ärzte in der Plastischen Chirurgie werden nun enger von Medizincontrollern begleitet, außerdem wird jeder Einzelfall intern geprüft.
Der angebliche Abrechnungsbetrug im Laborbereich in Köln ruft jetzt Ärztevertreter auf den Plan: Sie ärgern sich über die pauschale Vorverurteilung und falsche Medienberichte. Und das eigentliche Problem sei die nicht mehr zeitgemäße GOÄ.
Von Ilse Schlingensiepen
KÖLN (iss). In Köln geht die Staatsanwaltschaft gegen 360 niedergelassene Ärzte wegen der Falschabrechnung von Laborleistungen vor. "Wir ermitteln in diesen Fällen, weil ein konkreter Verdacht besteht", sagt Oberstaatsanwalt Günther Feld. Die Ermittlungen laufen bereits seit sieben Jahren, zu Einzelheiten will sich Feld nicht äußern.
Berlin – Feste Preise für ärztliche Leistungen hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), im Interview mit KBV-Klartext gefordert, dem Magazin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Ich kann die Patienten nur über Preise informieren, wenn diese auch feststehen“, sagte er.
Im Schnitt 9,7 Prozent der Gesamtsumme sparen Patienten, die ihre Rechnung prüfen lassen, erklärt ein Versicherer. Deshalb seien Arztrechnungen aber nicht per se überhöht.