Generell habe der Patient einen Anspruch auf die Herausgabe seiner Krankenakte, zumindest aber auf eine Kopie. Nieland rät, vor allem Röntgenbilder mitzunehmen. Das könne dem Patienten neue Untersuchen ersparen. Die Bilder gehörten zwar dem Arzt, der sie gemacht hat. Allerdings würden die Aufnahmen dem Patienten in der Regel überlassen. «Heute ist das nicht mehr ganz so problematisch, weil die Bilder digitalisiert sind und man leichter eine Kopie davon bekommt», erläutert Nieland. Wer Medikamente nimmt, sollte zudem seine Medikationsliste dabeihaben, damit der neue Arzt diese schneller prüfen kann.
Künftig sollen Angaben zu Vorerkrankungen digital auf der neuen Gesundheitskarte gespeichert werden können, die ab Oktober bundesweit verteilt wird. Bis Jahresende soll sie an rund sieben Millionen gesetzlich Versicherte verschickt werden. Zunächst werden die Karten allerdings nur mit Adresse und anderen Basisdaten sowie einem Foto des Versicherten ausgegeben.
Quelle: Journalmed
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