Im Streitfall wurde ein drei Wochen altes Mädchen wegen eines Leistenbruchs operiert. Der Belegarzt hatte zuvor die Mutter in seiner Praxis aufgeklärt, während der Vater im Wartezimmer das Aufklärungsformular ausfüllte und später mit seiner Frau unterschrieb. Der Anästhesist telefonierte zwei Tage vor dem Eingriff mit dem Vater. Am Morgen vor der Operation unterzeichneten beide Eltern das Einwilligungsformular. Während der Operation kam es zu schweren atemwegsbezogenen Komplikationen, was zu bleibenden Schäden bei Motorik und Sprache führte. Mit ihrer Klage meinen die Eltern, sie seien unzureichend aufgeklärt worden und verlangen Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Quelle:Ärzte Zeitung
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