KIEL (ger). Der Ärztetag in Kiel hat Anfang des Monats bei den umfangreichen Änderungen der Musterberufsordnung (MBO) auch klarer als bisher festgelegt, wie Ärzte bei der Abrechnung von Selbstzahlerleistungen vorgehen sollen.
In Paragraf 12 MBO fügten die Delegierten des Ärztetages die Verpflichtung für niedergelassene Ärzte ein, bereits vor der Erbringung von Individuellen Gesundheitsleistungen die Patienten schriftlich über die Höhe des voraussichtlichen Honorars zu informieren.
Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Patienten müssen auch darüber informiert werden, wenn kein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch eine Krankenversicherung besteht.
Schon bisher sollten Ärzte diese Grundsätze beachten, sie waren allerdings nicht verbindlich in der Berufsordnung festgelegt, sondern beim Ärztetag in Magdeburg als Teil der sogenannten zehn Gebote für IGeL beschlossen worden.
Die Änderungen in der MBO werden erst dann für Ärzte wirksam, wenn sie auf Ebene der Landesärztekammern in Kraft treten.
Quelle:Ärztezeitung
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