Verträge abseits der GOÄ würden immer nur mit drei Unterschriften zustande kommen, verteidigte Tim Genett, Geschäftsführer Politik des PKV-Verbandes, die Ziele der PKV, abseits der GOÄ Verträge mit Ärzten zu schließen. Genett betonte die Freiwilligkeit des Prozesses.
Die Therapiehoheit dürfe "nicht mit Vertragsfloskeln eingeschränkt" werden, hielt Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Landesärztekammer Westfalen-Lippe in der Diskussion dagegen.
Einigkeit herrschte dagegen bei der Auffassung, dass die nächste GOÄ auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Kostenkalkulation laufen muss. Die Bundesärztekammer habe diese Kalkulation für die von ihr vorgeschlagenen Leistungen bereits gemacht, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der BÄK. Der Leistungskatalog, den die Bundesärztekammer vorschlägt, enthält 4065 Leistungen statt bisher etwa 3000. Das sei durch den medizinischen Fortschritt bedingt, sagte Klakow-Frank.
Die BÄK-Vertreterin gab auch einen kleinen Einblick in die Vorstellungen der Kammer über die zukünftige Bewertung der Ziffern, die eine Aufwertung der sprechenden Medizin bringen soll: Für die künftige Ziffer 1a (Beratung bis zehn Minuten) schlägt die BÄK 11,07 Euro (1-fach) vor, statt bisher 4,66 Euro für die heute bei kurzen Beratungen genommene Ziffer 1. "Und das ist der neue Einfachsatz, nicht der Durchschnittssatz", betonte sie. Immerhin seien die Gebührensätze seit 27 Jahren nicht angepasst worden.
Quelle:Ärzte Zeitung
geschrieben von Ärzte Zeitung am 06.12.2010 um 00:00 Uhr.