Der Gesetzentwurf verschafft Kleinunternehmern einen zeitweisen Liquiditätsvorteil. Den Staat kostet diese Maßnahmen unterm Strich kein zusätzliches Geld.
Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn Kunde Rechnung bezahlt hat
Konkret geht es darum, dass Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen müssen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Dies ist die sogenannte Ist-Besteuerung.
Die während der Finanzkrise vor zwei Jahren eingeführte und bis Ende 2011 befristete Sonderregel soll nun unbegrenzt ins Gesetz geschrieben werden. Dazu beschloss das Kabinett eine Formulierungshilfe für die Fraktionen von Union und FDP.
Normalerweise muss der Fiskus nach der "Soll-Besteuerung" schon dann bedient werden, sobald die Rechnung geschrieben wurde - auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Die "Ist-Besteuerung" sorgt in Krisenzeiten für mehr Finanzspielraum und Planungssicherheit, senkt Finanzierungskosten und bringt teils Zinsvorteile. Auch bei schlechter Zahlungsmoral kann dies eine Entlastung bedeuten.
Den Fiskus kostet die Maßnahme am Ende nichts
Bis Sommer 2009 war in den alten Ländern ein Wechsel zur "Ist-Besteuerung" nur möglich, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 250.000 Euro lag. Für Ostdeutschland galt bereits eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Union und SPD hatten sie dann - zunächst befristet - bundesweit auf 500.000 Euro angehoben.
Den Fiskus kostet die Maßnahme am Ende nichts, er bekommt das Geld nur später - was sich zunächst nur einmalig in den Staatskassen widerspiegelt. Laut einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen kostet der Schritt den Staat im Jahr 2012 einmalig 1,1 Milliarden Euro, die aber später eingehen.
Davon entfallen 587 Millionen Euro auf den Bund und 513 Millionen Euro auf Länder und Gemeinden.
Quelle: Ärztezeitung
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