News

News 2011 > August
Nach Ansicht des Bundesvorsitzenden des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich bestehen "ernsthafte rechtliche Bedenken, ob das Portal den Vorgaben der Berufs- und Gebührenordnung entspricht". Diagnose und Beratung, wie sie den Patienten in dem Portal über das Internet angeboten werden, seien nach dem Berufsrecht nicht zulässig.

Zudem, so Heinrich, seien die Kosten von bis zu 600 Euro nicht mit der ärztlichen Gebührenordnung vereinbar. Daher, so Heinrich weiter, "rufen wir die zuständigen Aufsichtsbehörden zur Klärung des Falles auf."

Vor allem zur Wahrung von Patientenrechten und Patientensicherheit müssten die verantwortlichen unabhängigen Stellen das Zweitmeinungsportal umgehend rechtlich prüfen, fordert der Bundesvorsitzende. Besonders kritisch seien die völlig ungeklärten Fragen der Haftung und Datensicherheit, betont Heinrich.

"Unabhängig davon, dass man das Angebot unappetitlich finden kann, muss der Schutz der Patienten gewahrt werden. Hier sind die jeweiligen Kammern in der Pflicht." Konkret betroffen sind die Kammern in Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Berlin und Nordrhein.

Schon in der vergangenen Woche hatte der NAV-Virchow-Bund vor den "Diagnosen aus dem Schaukelstuhl" gewarnt. Fernberatungen ohne direkten Patientenkontakt seien nicht nur in mehrfacher Hinsicht rechtlich verboten, sondern auch moralisch fragwürdig.

Kosten von bis zu 600 Euro pro Beratung sprächen für sich und sind mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht vereinbar. Jeder Patient könne sich zu wesentlich geringeren Kosten von einem zweiten Praxisarzt beraten lassen. Zweitmeinungen seien im Zweifel immer ratsam, nur müsse der weiteren Diagnose eine persönliche Untersuchung vorausgehen, meldete der Verband.

Auch mehrere Berufsverbände hatten in der vergangenen Woche massive Kritik an dem Online-Portal geäußert, das Mitte August von 15 Chirurgen aus mehreren Ländern, darunter neun aus Deutschland, online gestellt wurde. Hauptkritikpunkt: Die Patienten werden nicht persönlich untersucht.

"Wir operieren Menschen und nicht Röntgenbilder", so der Präsident des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC), Professor Hans-Peter Bruch. Für "bedenklich hoch" hält Dr. Andreas Gassen, Vizepräsident des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie die Gebühren von 200 bis 600 Euro für ein Gutachten.

Mittlerweile scheint der erste Gutachter des Portals Bedenken zu haben. Einem Bericht der "Dresdner Neuen Nachrichten" zufolge hat der Direktor der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie des Uniklinikums Dresden, Professor Hans Zwipp, sich aus dem Portal zurückgezogen.

In dem Bericht nannte eine Sprecherin des Arztes als Grund für den Rückzieher die Diskussionen um die Seriosität der Online-Plattform. Weder vom Portalbetreiber noch aus der Dresdner Klinik war dazu eine Stellungnahme zu bekommen.

Quelle: Ärztezeitung

geschrieben am 25.08.2011 um 00:00 Uhr.