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News 2010 > Dezember
DÜSSELDORF (eb). Sowohl Ärzte als auch Apotheker dürfen weiterhin nicht mit Aussagen zu Präparaten werben, die nicht wissenschaftlich belegt sind. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf.
Im konkreten Fall hatte ein Apotheker gegenüber Kollegen für ein von ihm vertriebenes Nahrungsergänzungsmittel mit Wirkweisen geworben, die wissenschaftlich nicht gesichert waren. Unter anderem hatte er sein Produkt damit angepriesen, dass nur die in ihm enthaltene Kombination von Kalium- und Magnesiumcitrat einen Schutz gegen Cellulite biete. Auch werde durch das Nahrungsergänzungsmittel eine "Säurebremse" gelöst, durch die die Fettverbrennung und damit auch das Abnehmen erleichtert werde.

Diese Behauptungen bezeichnete ein Sachverständiger als wissenschaftlich nicht hinreichend belegt. Das OLG verbot deshalb wie schon das Landgericht Mönchengladbach dem Apotheker diese Aussagen, weil diese irreführend seien.

Az.: I-20 U 17/10

Quelle:Ärzte Zeitung

geschrieben von Ärzte Zeitung am 29.12.2010 um 00:00 Uhr.