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HANNOVER (bü). Eine Dialysepraxis darf nicht damit werben, Patienten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zu zahlen, wenn sie den Weg zu der werbenden Praxis finden.
Es handele sich - so das Landgericht Hannover - um unlauteren Wettbewerb, wenn der Praxisbetreiber bestimmten Patienten einen Zuschuss zahle, der über die tatsächlichen Fahrkosten hinaus gehe.

Az.: 18 O 70/10

Quelle:Ärzte Zeitung

geschrieben von Ärzte Zeitung am 05.10.2010 um 00:00 Uhr.